Abrechnung von Pflegeleistungen
Für die von Ihnen gebuchten oder angefragten SORGLOS-Leistungen erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit der entsprechenden Kostenaufstellung.
- Wenn Sie keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben, handelt es sich um Privatleistungen. Größere Abweichungen werden durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dokumentiert.
- Ab Pflegegrad 2 und höher haben Sie die Möglichkeit, die Pflege- und Betreuungsleistungen über Ihre Pflegekasse abzurechnen.
Für Pflege- und Betreuungsleistungen, die nicht durch Ihre Pflegepersonen abgesichert werden können, haben Sie im Rahmen der Verhinderungspflege oder Urlaubspflege einen gesetzlichen Anspruch.
Diese Leistungen müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Für die Beantragung gibt es ein Formular, welches wir Ihnen gern zusenden oder Sie lassen sich dieses von der Pflegekasse zuschicken.
Wenn Sie von Ihrer Pflegekasse das Genehmigungsschreiben für die Verhinderungspflege erhalten haben, entscheiden Sie sich für einen der beiden Abrechnungswege.
- Sie rechnen die SORGLOS-Leistungen direkt mit uns ab und lassen sich die Leistungen bis zu einer max. Höhe 1.612,00 € zurückerstatten oder
- Wir rechnen mit Ihrer Pflegekasse ab, dazu treten Sie Ihren Anspruch an uns, als Leistungserbringer, ab. Wir erhalten dann das originale Genehmigungsschreiben und Sie eine Kopie von uns.
Ihre Entscheidung können Sie uns am Telefon oder schriftlich mitteilen.
Bitte füllen Sie Ihr Genehmigungsschreiben aus und bringen es unbedingt spätestens zu Ihrem Urlaub mit.
Ihr SORGLOS-Urlaub beginnt mit uns – HERZLICH WILLKOMMEN