Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

SORGLOS-Urlaub tritt als Vermittler für Reisen und sonstige Touristikleistungen auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter (Hotel, Fahrdienst, Hilfsmittelbedarf). Zielgruppe von Sorglos-Urlaub sind Senioren und Menschen mit Behinderungen, die ohne externe Unterstützung ihren Urlaubsalltag nicht allein bewältigen können.

Der Bedarf und die Durchführung von Pflegeund Betreuungsleistungen sind Bedingung für das Vertragsverhältnis und werden durch SORGLOS-Urlaub erbracht oder organisiert.

 

§1 Vertragsabschluss

Mit der Unterschrift des verbindlichen Angebotes beauftragt der Vertragspartner SORGLOS-Urlaub die ihm angebotenen Unterkünfte, Pflegeund Betreuungseinsätze sowie alle weiteren Leistungen, die für den Urlaub notwendig sind, für ihn verbindlich zu buchen. Mit der Unterschrift des Vertragspartners ist ein Reisevertrag entstanden. Der Vertragspartner ist die geschäftsfähige Person, welche durch Unterschrift den Vertrag abschließt, unabhängig wer die Reiseleistungen in Anspruch nimmt.

Kooperierende Leistungspartner (Hotels, Fahrdienst usw.) oder Reiseveranstalter sind nicht von SORGLOS-Urlaub bevollmächtigt, weitere Vereinbarungen bezüglich der geplanten Reise zu treffen. Angaben in Hotelführern, Flyern, Prospekten, Webseiten und weitere Medien der Kooperationspartner, sofern sie nicht von SORGLOS-Urlaub herausgegeben, sind für SORGLOS-Urlaub nicht verbindlich.

 

§2 Zusatzbedingungen für Vertragspartner mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Zur Bedarfsermittlung und zur Feststellung der Durchführbarkeit der Versorgungsleistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, SORGLOS-Urlaub selbstständig über Einschränkungen durch Behinderung oder Krankheit und eine vorhandene oder absehbare Pflegebedürftigkeit aufzuklären. Dafür ist der Vertragspartner für sich oder die pflegebedürftige Person, für welche er tätig ist, vor Vertragsschluss verpflichtet, in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch Rückfragen durch SORGLOS-Urlaub zu beantworten. Zusätzlich wird ein Pflegebedarfsbogen durch den Vertragspartner wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben. Dieser stellt die Gesamtheit der Pflegeund Betreuungsleistungen sowie den Bedarf an weiteren externen Leistungen im Urlaub dar und wird somit bei SORGLOS-Urlaub, mit der Annahme des Angebotes, verbindlich gebucht.

Der Pflegebedarfsbogen ist Bestandteil des Reisevertrages.

Erhöht sich der Pflegeund Betreuungsaufwand unvorhergesehen am Urlaubsort, gilt die mündliche Beauftragung des Gastes als verbindlich.

Mit der Unterschrift des Pflegebedürftigen oder seines Vertreters auf dem Dokumentationsbogen gilt die Leistung als erbracht.

Sorglos-Urlaub stellt jegliche Aktivitäten ein, sollten entgegen der Anfrage nachträglich auf die Pflegeoder Betreuungsleistungen verzichtet werden.

 

§3 Zahlung

Mit der Erstellung des verbindlichen Angebotes ist die Leistung für die Organisation der Reise durch SORGLOS-Urlaub erbracht worden. Diese Leistungen werden durch eine Organisationspauschale von 80 € incl. gültiger MwSt.pro Gast vergütet. Dieser Betrag ist sofort nach Rechnungseingang zur Zahlung an SORGLOS-Urlaub fällig.

Die Zahlungen für Fremdleistungen (Hotel, Fahrdienst, Hilfsmittel) erfolgen gemäß deren AGB und werden direkt vom Vertragspartner an den Leistungserbringer entrichtet.

Die Pflege-und Betreuungsleistungen werden nach dem Urlaub von SORGLOS-Urlaub in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt für Selbstzahler 14 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Vorliegen einer Abtretungserklärung vom Vertragspartner erfolgt die Abrechnung der Pflegeund Betreuungsleistungen direkt bei der zuständigen Pflegekasse. Es können die jährlichen Pflegekassenleistungen der Verhinderungspflege, anteilig der Kurzzeitpflege und Entlastungsleistungen zur Abrechnung genutzt werden, in der Höhe, die der Vertragspartner für das laufende Jahr noch zur Verfügung hat. Der Vertragspartner holt die Informationen, über sein noch vorhandenes Jahresbudget, bei der Pflegekasse ein und teilt dieses Sorglos-Urlaub mit.

Vor Antritt der Reise wird ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegkasse durch den Vertragspartner gestellt. Das Antragsformular kann durch SORGLOS-Urlaub oder die Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden.

 

§4 Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung entsprechend des Reisevertrages lt.§ 1.

Für die Abrechnung der Pflegeund Betreuungsleistungen durch SORGLOS-Urlaub werden folgende Einsatzeinheiten zu Grunde gelegt:

1 Einsatzeinheit: jeder Einsatz bis zu 60 min.

Weitere: viertelstündige Abrechnung

Einsatzfahrt pauschal: 10 €

Individuelle Absprachen zwischen den Vertragsparteien sind möglich.

 

§5 Leistungsänderungen

SORGLOS-Urlaub ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind nur zulässig, wenn diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Reisegast wird unverzüglich über Änderungen informiert.

§6 Rücktritt durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner kann ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ein Reiserücktritt ist immer schriftlich zu erklären. SORGLOS-Urlaub ist berechtigt Stornierungsgebühren für die beauftragten Pflege,Betreuungsund Zusatzleistungen zu erheben, da Sorglos-Urlaub eigene Vertragsverpflichtungen einzuhalten hat.

  • 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
  • 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 65%
  • 7. - 1. Tag vor Reisebeginn 80%

Bei Nichtantritt der Reise ab dem Reisebeginn 100%,

mindestens jedoch 550,00 € soweit die beauftragten Pflege,Betreuungsund Zusatzleistungen unter 600,00 € liegen, das gilt bereits ab dem einem Rücktritt von 30 Tagen vor Reisebeginn. Der Vertragspartner kann SORGLOS-Urlaub eine geringere Aufwandsentschädigung nachweisen.

Die Stornierungsgebühren für die Unterbringung, den Fahrdienst und die Hilfsmittel richten nach deren individuellen AGB.

 

§7 Reiseversicherung

SORGLOS-Urlaub weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung und einer KrankenrücktransportVersicherung hin.

Ein Versicherungsantrag der Europäischen Reiseversicherung (ERV) kann dem Vertragspartner bei Bedarf zugesendet werden.

§8 Rücktritt und Kündigung durch SORGLOS-Urlaub

SORGLOS-Urlaub kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn ein Vertragspartner die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrags gerechtfertigt ist. Kündigt SORGLOS-Urlaub, so behält er den Anspruch auf die Erfüllung des Reisevertrages lt. §1, bezogen auf die Pflegeund Betreuungsleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Vertragspartner.

bei Individualgästen

Sorglos-Urlaub kann vom Vertrag zurücktreten wenn:

  • sich der Gesundheitszustand nach Erstellung des Pflegebedarfsbogens verschlechtert hat
  • sich der Gesundheitszustand während des Urlaubs krankheitsbedingt verschlechtert und damit die fachgerechte Pflege nicht mehr sicherzustellen ist. In diesem Fall wird SORGLOS-Urlaub einen professionellen Rücktransport oder medizinische Hilfe vor Ort organisieren.
  • die gebuchten Pflegeoder Betreuungsleistungen nicht mehr in Anspruch genommen oder abgelehnt werden, in diesem Fall storniert Sorglos-Urlaub auch alle gebuchten Leistungen bei den Vertragspartnern und wird Schadenersatz geltend machen

bei Gruppenreisen

Bei Gruppenreisen kann SORGLOS-Urlaub bis 3 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits erfolgte Zahlungen unverzüglich erstattet

 

§9 Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind beide Teile berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 BGB zu kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. SORGLOS-Urlaub kann für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung  verlangen. SORGLOS-Urlaub ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltet, den Vertragspartner zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind zwischen SORGLOS-Urlaub und dem Vertragspartner je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Vertragspartner zur Last.

§10 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Vertragspartner nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.

Tritt ein Reisemangel ein, muss der Vertragspartner eine angemessene Frist zu einer zumutbaren Abhilfeleistung einräumen. Der Vertragspartner und SORGLOS-Urlaub vereinbaren die gesetzliche Verjährung für Ansprüche des Vertragspartners gegenüber SORGLOS-Urlaub gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und / oder Schadensersatzansprüche auf Grund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden und aus unerlaubten Handlungen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Vertragspartner solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem SORGLOS-Urlaub die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

§11 Haftung

SORGLOS-Urlaub haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, weder für Schäden, die durch Leistungen Dritter erbracht wurden, noch für Schäden welche entstanden sind, weil der Vertragspartner seinen Informationspflichten, was den Pflegeund Betreuungsumfang auf Grund körperlicher Einschränkungen und Behinderungen anbelangt, nicht allumfassend nachgekommen ist und somit seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Eine eventuelle Haftung wird bis zur Höhe der Betreuungsund Pflegekosten begrenzt, wenn ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, ausgenommen sind Körperschäden. SORGLOS-Urlaub haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Für Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die krankheitsbedingt auftreten, übernimmt SORGLOS-Urlaub keine Haftung.

 

§12 Schlussbestimmungen

SORGLOS-Urlaub behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass es insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Vertragspartner gibt. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung bereitgehalten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen SORGLOS-Urlaub und dem Vertragspartner bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangegangenen Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgten.

Die Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung sind Bestandteil der AGB und wird jedem Vertragspartner zur Verfügung gestellt.

 

§13 Salvatorische Regelung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

 

§14 Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von SORGLOS-Urlaub ist Deutschland. Bei Rechtsstreitigkeiten des Vertragspartners gegen SORGLOS-Urlaub, ist der Sitz von SORGLOS-Urlaub ausschlaggebend. Für Klagen von SORGLOS-Urlaub gegen den Vertragspartner, ist dessen Wohnsitz ausschlaggebend.

(Stand 16. Juni 2020)

Vorbemerkung

SORGLOS-Urlaub tritt als Vermittler für Reisen und sonstige Touristikleistungen auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter (Hotel, Fahrdienst, Hilfsmittelbedarf). Zielgruppe von Sorglos-Urlaub sind Senioren und Menschen mit Behinderungen, die ohne externe Unterstützung ihren Urlaubsalltag nicht allein bewältigen können.

Der Bedarf und die Durchführung von Pflegeund Betreuungsleistungen sind Bedingung für das Vertragsverhältnis und werden durch SORGLOS-Urlaub erbracht oder organisiert.

 

§1 Vertragsabschluss

Mit der Unterschrift des verbindlichen Angebotes beauftragt der Vertragspartner SORGLOS-Urlaub die ihm angebotenen Unterkünfte, Pflegeund Betreuungseinsätze sowie alle weiteren Leistungen, die für den Urlaub notwendig sind, für ihn verbindlich zu buchen. Mit der Unterschrift des Vertragspartners ist ein Reisevertrag entstanden. Der Vertragspartner ist die geschäftsfähige Person, welche durch Unterschrift den Vertrag abschließt, unabhängig wer die Reiseleistungen in Anspruch nimmt.

Kooperierende Leistungspartner (Hotels, Fahrdienst usw.) oder Reiseveranstalter sind nicht von SORGLOS-Urlaub bevollmächtigt, weitere Vereinbarungen bezüglich der geplanten Reise zu treffen. Angaben in Hotelführern, Flyern, Prospekten, Webseiten und weitere Medien der Kooperationspartner, sofern sie nicht von SORGLOS-Urlaub herausgegeben, sind für SORGLOS-Urlaub nicht verbindlich.

 

§2 Zusatzbedingungen für Vertragspartner mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Zur Bedarfsermittlung und zur Feststellung der Durchführbarkeit der Versorgungsleistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, SORGLOS-Urlaub selbstständig über Einschränkungen durch Behinderung oder Krankheit und eine vorhandene oder absehbare Pflegebedürftigkeit aufzuklären. Dafür ist der Vertragspartner für sich oder die pflegebedürftige Person, für welche er tätig ist, vor Vertragsschluss verpflichtet, in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch Rückfragen durch SORGLOS-Urlaub zu beantworten. Zusätzlich wird ein Pflegebedarfsbogen durch den Vertragspartner wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben. Dieser stellt die Gesamtheit der Pflegeund Betreuungsleistungen sowie den Bedarf an weiteren externen Leistungen im Urlaub dar und wird somit bei SORGLOS-Urlaub, mit der Annahme des Angebotes, verbindlich gebucht.

Der Pflegebedarfsbogen ist Bestandteil des Reisevertrages.

Erhöht sich der Pflegeund Betreuungsaufwand unvorhergesehen am Urlaubsort, gilt die mündliche Beauftragung des Gastes als verbindlich.

Mit der Unterschrift des Pflegebedürftigen oder seines Vertreters auf dem Dokumentationsbogen gilt die Leistung als erbracht.

Sorglos-Urlaub stellt jegliche Aktivitäten ein, sollten entgegen der Anfrage nachträglich auf die Pflegeoder Betreuungsleistungen verzichtet werden.

 

§3 Zahlung

Mit der Erstellung des verbindlichen Angebotes ist die Leistung für die Organisation der Reise durch SORGLOS-Urlaub erbracht worden. Diese Leistungen werden durch eine Organisationspauschale von 80 € incl. gültiger MwSt.pro Gast vergütet. Dieser Betrag ist sofort nach Rechnungseingang zur Zahlung an SORGLOS-Urlaub fällig.

Die Zahlungen für Fremdleistungen (Hotel, Fahrdienst, Hilfsmittel) erfolgen gemäß deren AGB und werden direkt vom Vertragspartner an den Leistungserbringer entrichtet.

Die Pflege-und Betreuungsleistungen werden nach dem Urlaub von SORGLOS-Urlaub in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt für Selbstzahler 14 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Vorliegen einer Abtretungserklärung vom Vertragspartner erfolgt die Abrechnung der Pflegeund Betreuungsleistungen direkt bei der zuständigen Pflegekasse. Es können die jährlichen Pflegekassenleistungen der Verhinderungspflege, anteilig der Kurzzeitpflege und Entlastungsleistungen zur Abrechnung genutzt werden, in der Höhe, die der Vertragspartner für das laufende Jahr noch zur Verfügung hat. Der Vertragspartner holt die Informationen, über sein noch vorhandenes Jahresbudget, bei der Pflegekasse ein und teilt dieses Sorglos-Urlaub mit.

Vor Antritt der Reise wird ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegkasse durch den Vertragspartner gestellt. Das Antragsformular kann durch SORGLOS-Urlaub oder die Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden.

 

§4 Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung entsprechend des Reisevertrages lt.§ 1.

Für die Abrechnung der Pflegeund Betreuungsleistungen durch SORGLOS-Urlaub werden folgende Einsatzeinheiten zu Grunde gelegt:

1 Einsatzeinheit: jeder Einsatz bis zu 60 min.

Weitere: viertelstündige Abrechnung

Einsatzfahrt pauschal: 10 €

Individuelle Absprachen zwischen den Vertragsparteien sind möglich.

 

§5 Leistungsänderungen

SORGLOS-Urlaub ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind nur zulässig, wenn diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Reisegast wird unverzüglich über Änderungen informiert.

§6 Rücktritt durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner kann ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ein Reiserücktritt ist immer schriftlich zu erklären. SORGLOS-Urlaub ist berechtigt Stornierungsgebühren für die beauftragten Pflege,Betreuungsund Zusatzleistungen zu erheben, da Sorglos-Urlaub eigene Vertragsverpflichtungen einzuhalten hat.

  • 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
  • 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 65%
  • 7. - 1. Tag vor Reisebeginn 80%

Bei Nichtantritt der Reise ab dem Reisebeginn 100%,

mindestens jedoch 550,00 € soweit die beauftragten Pflege,Betreuungsund Zusatzleistungen unter 600,00 € liegen, das gilt bereits ab dem einem Rücktritt von 30 Tagen vor Reisebeginn. Der Vertragspartner kann SORGLOS-Urlaub eine geringere Aufwandsentschädigung nachweisen.

Die Stornierungsgebühren für die Unterbringung, den Fahrdienst und die Hilfsmittel richten nach deren individuellen AGB.

 

§7 Reiseversicherung

SORGLOS-Urlaub weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung und einer KrankenrücktransportVersicherung hin.

Ein Versicherungsantrag der Europäischen Reiseversicherung (ERV) kann dem Vertragspartner bei Bedarf zugesendet werden.

§8 Rücktritt und Kündigung durch SORGLOS-Urlaub

SORGLOS-Urlaub kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn ein Vertragspartner die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrags gerechtfertigt ist. Kündigt SORGLOS-Urlaub, so behält er den Anspruch auf die Erfüllung des Reisevertrages lt. §1, bezogen auf die Pflegeund Betreuungsleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Vertragspartner.

bei Individualgästen

Sorglos-Urlaub kann vom Vertrag zurücktreten wenn:

  • sich der Gesundheitszustand nach Erstellung des Pflegebedarfsbogens verschlechtert hat
  • sich der Gesundheitszustand während des Urlaubs krankheitsbedingt verschlechtert und damit die fachgerechte Pflege nicht mehr sicherzustellen ist. In diesem Fall wird SORGLOS-Urlaub einen professionellen Rücktransport oder medizinische Hilfe vor Ort organisieren.
  • die gebuchten Pflegeoder Betreuungsleistungen nicht mehr in Anspruch genommen oder abgelehnt werden, in diesem Fall storniert Sorglos-Urlaub auch alle gebuchten Leistungen bei den Vertragspartnern und wird Schadenersatz geltend machen

bei Gruppenreisen

Bei Gruppenreisen kann SORGLOS-Urlaub bis 3 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits erfolgte Zahlungen unverzüglich erstattet

 

§9 Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind beide Teile berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 BGB zu kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. SORGLOS-Urlaub kann für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung  verlangen. SORGLOS-Urlaub ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltet, den Vertragspartner zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind zwischen SORGLOS-Urlaub und dem Vertragspartner je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Vertragspartner zur Last.

§10 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Vertragspartner nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.

Tritt ein Reisemangel ein, muss der Vertragspartner eine angemessene Frist zu einer zumutbaren Abhilfeleistung einräumen. Der Vertragspartner und SORGLOS-Urlaub vereinbaren die gesetzliche Verjährung für Ansprüche des Vertragspartners gegenüber SORGLOS-Urlaub gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und / oder Schadensersatzansprüche auf Grund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden und aus unerlaubten Handlungen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Vertragspartner solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem SORGLOS-Urlaub die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

§11 Haftung

SORGLOS-Urlaub haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, weder für Schäden, die durch Leistungen Dritter erbracht wurden, noch für Schäden welche entstanden sind, weil der Vertragspartner seinen Informationspflichten, was den Pflegeund Betreuungsumfang auf Grund körperlicher Einschränkungen und Behinderungen anbelangt, nicht allumfassend nachgekommen ist und somit seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Eine eventuelle Haftung wird bis zur Höhe der Betreuungsund Pflegekosten begrenzt, wenn ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, ausgenommen sind Körperschäden. SORGLOS-Urlaub haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Für Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die krankheitsbedingt auftreten, übernimmt SORGLOS-Urlaub keine Haftung.

 

§12 Schlussbestimmungen

SORGLOS-Urlaub behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass es insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Vertragspartner gibt. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung bereitgehalten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen SORGLOS-Urlaub und dem Vertragspartner bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangegangenen Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgten.

Die Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung sind Bestandteil der AGB und wird jedem Vertragspartner zur Verfügung gestellt.

 

§13 Salvatorische Regelung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

 

§14 Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von SORGLOS-Urlaub ist Deutschland. Bei Rechtsstreitigkeiten des Vertragspartners gegen SORGLOS-Urlaub, ist der Sitz von SORGLOS-Urlaub ausschlaggebend. Für Klagen von SORGLOS-Urlaub gegen den Vertragspartner, ist dessen Wohnsitz ausschlaggebend.

(Stand 16. Juni 2020)